Ein Energieausweis stellt die Gesamtenergieeffizienz sowie die Klimaschutztauglichkeit eines Gebäudes dar.
Mithilfe eines Energieausweis kann der zu erwartende Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt werden (z.B. für Heizung, Warmwasser, Lüftung
und Haushaltsstrom bzw. Betriebsstrom usw.) und Energiesparmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Ein Energieausweis ist für folgende Angelegenheiten erforderlich:
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Bewilligungspflichtige Neubauten, Zu- und Umbauten sowie Sanierungen
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Verkauf oder Vermietung von Gebäuden
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Bestimmte Förderansuchen, wie zB Wohnbau-, Energie- und Sanierungsberatungsförderung